Philipp Opitz

Gründungspartner | Rechtsanwalt
Philipp Opitz berät auf dem Gebiet des gesamten Gesellschafts-, Konzern- und Kapitalmarktrechts.

Ein Fokus seiner Tätigkeit liegt dabei auf gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, Organhaftung und Internal Investigations.

Philipp Opitz

Philipp Opitz ist Gründungspartner von MARTIUS.

Zuvor war er mehrere Jahre als Rechtsanwalt einer führenden Kanzlei tätig. Er studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth und Bilbao (Diploma en Derecho International). Sein Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen u.a. bei einem führenden Hamburger Wirtschaftsnotariat sowie dem deutschen Generalkonsulat in Kapstadt, Südafrika.