Dr. Stephan Freiherr von Harder und von Harmhove

Senior Associate | Rechtsanwalt
Dr. Stephan von Harder berät auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Dr. Stephan Freiherr von Harder und von Harmhove

Vor seinem Wechsel zu MARTIUS war er in einer führenden internationalen Kanzlei tätig. 2020 bis 2025 war er COO eines Single Family Offices.

Dr. Stephan von Harder studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bremen (Dr. jur. 2016). Sein Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Hamburg.