kompetenzen

Kompetenzen

Wir spezialisieren uns bewusst auf ausgewählte Bereiche der unternehmens- und transaktionsbezogenen Rechtsberatung. Hier verfügen wir über umfassende Expertise und einen langjährigen Track Record.

  • Transaktionen

    Die Entwicklungen im Transaktionsbereich sind rasant. Als Transaktionsberater sind wir bereit, in Branchen und Industrien einzutauchen und neue Entwicklungen einzuordnen. State-of-the-Art Know-how ist dabei unerlässlich – und unser Anspruch.

    M&A / Private Equity

    Wir beraten die beteiligten Akteure auf allen Ebenen, in jedem Stadium und auf jeder Seite des Transaktionsprozesses: Investoren, Private Equity Fonds, Management und Portfoliogesellschaften sowie strategische Unternehmer und Unternehmen, jeweils sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite. Dies gibt uns ein fundiertes Verständnis des Marktes, seiner kommerziellen Treiber und seiner Risikobereitschaft.

    Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und einen umfassenden Track Record bei der Betreuung von strategischen und institutionellen Investoren.

    Wir entwickeln auf Verkäufer- und Käuferseite innovative, nach Ihren Bedürfnissen maßgeschneiderte Transaktionsstrukturen. Wir unterstützen Sie ebenso bei Direktinvestitionen, Co-Investments, Joint Ventures oder bei Managementbeteiligungsprogrammen, ReCaps und sonstigen Refinanzierungen.

    Wir erstellen und verhandeln die Transaktionsdokumente und führen Due-Diligence-Prüfungen durch. Weiter beraten wir zu Warranty&Indemnity-Versicherungen und regulatorischen Anforderungen.

    Venture Capital

    Early-Stage-Investitionen stellen eine besondere Herausforderung dar: das Ausbalancieren des Risikoprofils des Investors mit dem Wunsch der Gründer, die Kontrolle über ihr Unternehmen und ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen zu behalten.

    Wir verstehen diese Herausforderungen und können sie erfolgreich meistern – sei es aus Sicht der Investoren, des Unternehmens oder der Gründer.

    Wir beraten Start-ups bei der rechtlichen Strukturierung, Gründung, Finanzierungsstruktur sowie bei Umstrukturierungen im Laufe ihrer Entwicklung.

    Daneben begleiten wir potenzielle Investoren bei der eingehenden rechtlichen Analyse (Due Diligence) und pragmatischen Umsetzung der geplanten Investition.

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  • Advisory

    Klare und fundierte Rechtsberatung ist eine wichtige Ressource für Unternehmen und ihre Führungskräfte. Denn der rechtliche Rahmen in dem sie agieren wird immer komplexer. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, diese Herausforderungen zu meistern.

    Gesellschaftsrecht

    Wir beraten börsennotierte und private Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Haupt- und Gesellschafterversammlungen sowie in allen Vorstands-, Geschäftsführungs-, Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsangelegenheiten (Corporate Governance).

    Wir begleiten Kapitalmaßnahmen und gestalten Konzernstrukturen durch Spaltungen und Ausgliederungen, nationale und internationale Verschmelzungen sowie Formwechsel, etwa in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

    Gesellschaftsrechtliche Beratung ist nicht nur die Kenntnis und Anleitung zur Befolgung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen eröffnen sich zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Die richtige und vorausschauende Wahl der Rechtsform, die Entscheidung zwischen börsennotierter oder privater Gesellschaft oder auch strategische Überlegungen der unterschiedlichen Stakeholder gehören zu unserem Beratungsspektrum. Vorausschauendes, wohl informiertes Handeln vermeidet die Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und weiteren Organen. Die Kenntnis der (Grenzen der) Business Judgment Rule kann hierzu Schlüssel sein. Wir unterstützen laufend im Rahmen gewachsener Mandatsbeziehungen oder punktuell für bedeutende Entscheidungen im Leben eines Unternehmens.

    Da die Geschäftsbereiche und -tätigkeiten der allermeisten Unternehmen international oder sogar weltweit organisiert sind, unterstützen wir auch umfassend bei rechtlichen Fragestellungen mit Auslandsbezug. Wir verfügen über langjährige Kontakte in allen wichtigen Jurisdiktionen und sind mit internationalen Standards vertraut. Auch dienen wir als zentraler Ansprechpartner bei Fragestellungen oder Projekten in verschiedenen Jurisdiktionen und koordinieren die Arbeit der lokalen Anwälte zur Entlastung unserer Mandanten.

    Kapitalmarktrecht

    Wir begleiten öffentliche Übernahmen und anschließende Strukturmaßnahmen (Taking Private). Dazu zählen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sowie Squeeze-outs. Weiter beraten wir börsennotierte Unternehmen bei der Erfüllung ihrer kapitalmarktrechtlichen Pflichten. Hierzu gehören Ad-hoc-Mitteilungen, Aufschubentscheidungen, das Insiderrecht und Directors‘ Dealings.

    Angesichts der in den letzten Jahren weltweit massiv verschärften Bußgeldrahmen ist die Einhaltung von kapitalmarktrechtlichen Pflichten von erheblicher Bedeutung. Während die umfassende Erfüllung der Pflichten die Reputation eines Unternehmens steigert, bedeuten Verstöße in diesem Zusammenhang eine besondere Gefahr. Wir weisen unseren Mandanten den Weg durch den „Meldedschungel“.

    Im Rahmen öffentlicher Übernahmen stellen sich zahlreiche Fragen und Gestaltungsoptionen, je nachdem, wessen Sichtweise und Interessenlage eines Beteiligten maßgeblich ist. Während es vor Veröffentlichung eines Angebots vor allem um Strukturierungsfragen des Bieters oder um Abwehrüberlegungen der Zielgesellschaft geht, stehen nach Veröffentlichung der Übernahmeabsicht die Reaktions- und Entscheidungsmöglichkeiten der Zielgesellschaft und ihrer Aktionäre im Fokus. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in öffentlichen Übernahmeprozessen mit internationalen Beteiligten und können schnellen und effektiven Rechtsrat liefern, der bei der Entscheidungsfindung hilft.

    Compliance

    Unsere Beratung zu Corporate Compliance umfasst Prävention und Verantwortlichkeitsprüfungen. Dazu gehören interne Untersuchungen und gutachterliche Stellungnahmen.

    Gesetzestreues Verhalten und eine Organisation, die dies (konzernweit) sicherstellt, gehören zum modernen Standard guter Unternehmensführung. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre Legalitäts-, Legalitätskontroll- und Organisationspflichten einzuhalten. Dabei können wir auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz aus verschiedensten Compliance-Sachverhalten zurückgreifen. Wir machen es uns seit Jahren zur Aufgabe, zu erkennen, wo und welche Gefahren für Gesetzesverletzungen mit daraus entstehenden Schäden lauern. Wir beraten Unternehmen und ihre Organisationen dabei, die Realisierung dieser Gefahren zu verhindern, und – sollte dies bereits geschehen sein – sie abzustellen und effektiv zu ahnden. Auch vertreten wir unsere Mandanten vor Gericht, wenn es darum geht, entstandene Compliance-Schäden ersetzt zu verlangen oder unberechtigte Compliance-Ansprüche abzuwehren.

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  • Dispute Resolution

    Das zunehmend komplexe und internationale Umfeld, in dem sich Unternehmen bewegen, macht Streitigkeiten zu einer wirtschaftlichen Unvermeidlichkeit. Die erfolgreiche Beilegung eines Rechtsstreits, unabhängig von seiner Größe oder Komplexität, erfordert Anwälte mit langjähriger Erfahrung und einem breiten Spektrum an juristischen und ökonomischen Kenntnissen.

    Corporate

    Martius berät umfassend bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden dabei Organhaftungsfälle. Hier beraten und vertreten wir Unternehmen, Organmitglieder sowie D&O-Versicherungen. Über besondere Expertise verfügen wir dabei auch bei der Durchführung vorgelagerter unternehmensinterner Ermittlungen (internal investigations).

    Weiter werden wir sowohl auf Unternehmensseite wie auch für Gesellschafter und Aktionäre bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer Rechte tätig, namentlich bei Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Hauptversammlungs- und Gesellschafterbeschlüsse, in Freigabeverfahren und Spruchverfahren sowie bei der Einleitung und Durchführung von Sonderprüfungen. Einen Kernaspekt unserer Tätigkeit stellt überdies die Beratung in streitigen Gesellschafterkonstellationen dar, beispielsweise bei der Einziehung von Geschäftsanteilen oder der Durchsetzung von Informations- und Gewinnausschüttungsrechten.

    Post-M&A

    Wir verfügen über langjährige Expertise bei der Durchsetzung von Ansprüchen als auch bei der Anspruchsabwehr im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen. Hier beraten wir beispielsweise bei Auseinandersetzungen über Garantieverletzungen, Verletzungen vorvertraglicher Aufklärungspflichten, Freistellungsansprüche und Kaufpreisanpassungen. Dabei kommt uns unsere Erfahrung als Berater in M&A-Transaktionen zu Gute.

    Capital Markets

    Einen weiteren Schwerpunkt unserer Litigation-Praxis bilden kapitalmarkrechtliche Streitigkeiten. Hier vertreten wir unsere Mandaten bei der Verteidigung gegen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation. Darüber hinaus verfügen wir über große Expertise bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit öffentlichen Übernahmen, wie zum Beispiel Nachzahlungsansprüchen auf Grundlage der Mindestpreisregelungen des WpÜG. Einen zentralen Aspekt unserer Tätigkeit stellt zudem die Beratung von Unternehmen bei Ermittlungen der BaFin wegen der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Pflichten dar.

    Commercial

    Wir beraten und vertreten Mandanten bei sämtlichen handels- und wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise bei Auseinandersetzungen entlang der Lieferkette, bei Entwicklungskooperationen und Joint-Ventures. Bei Streitigkeiten mit internationalem Bezug arbeiten wir dabei mit renommierten ausländischen Sozietäten aus unserem Netzwerk zusammen.

    Arbitration

    Komplexe wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten werden häufig im Rahmen von Schiedsverfahren entschieden, in denen wir unsere Mandanten umfassend vertreten. Neben der Führung des Schiedsverfahrens kümmern wir uns auch um die Auswahl der Schiedsrichter, die Zusammenstellung des Beweismaterials sowie – sofern notwendig – um die Vollstreckung des Schiedsspruches.

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  • Private Clients

    Vermögensübertragung und -nachfolge, Transparenzpflichten, soziale Verantwortung, Erbschaft- und Vermögensteuer sind nur einige Stichworte, die private Vermögen und ihre Inhaber vor rechtliche, steuerliche und nicht zuletzt soziale Herausforderungen stellen. Mit der Komplexität der Anforderungen an privates Vermögen erhöht sich der Bedarf nach zielgerichteter und verantwortungsbewusster Beratung.

    Private Clients

    Wir bieten Unternehmern und ihren Familien, vermögenden Privatpersonen sowie Stiftungen die fundierte Expertise einer spezialisiert aufgestellten Wirtschaftskanzlei. Oberste Maxime sind dabei Sicherung und Schaffung langfristiger Wertschöpfung durch umfassende, vertrauensvolle und absolut diskrete Beratung.

    Wir beraten sowohl bei strukturellen, gesellschaftsrechtlichen Fragen wie der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge, bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und bei Pool- und Stimmbindungsvereinbarungen als auch bei erbrechtlichen Fragen wie der Gestaltung von Testamenten und Vorsorgeregelungen und der Vermeidung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Dabei arbeiten wir zielgerichtet und effektiv mit dem steuerlichen Berater des Mandanten oder mit steuerlichen Partnern aus unserem Netzwerk zusammen.

    Daneben beraten wir bei der Aufstellung familieninterner Regelungen zum Verhältnis der Familienmitglieder untereinander, etwa Familiensatzungen oder Familiencodizes.

    Ferner vertreten wir unsere Mandanten bei Auseinandersetzung von Nachlässen und der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche in außergerichtlichen Verhandlungen sowie auch vor Gericht.

    Family Offices

    Neben der direkten Beratung der Vermögensträger begleiten wir Single und Multi Family Offices im Rahmen ihrer gesamten Dienstleistungsspanne. Insbesondere beraten wir bei Vorbereitung, Verhandlung und Durchführung von Transaktionen, bei der Planung und Umsetzung von Umstrukturierungen sowie der Vorbereitung der Vermögensnachfolge und bieten auf die speziellen Bedürfnisse der jeweiligen Klienten zugeschnittene Lösungen.

    Daneben bieten wir Unterstützung bei der Organisation und Auswahl von Vermögensverwaltern, auch im Rahmen sog. „Beauty Parades“. Durch unser Netzwerk zu unabhängigen Anwalts- und Steuerkanzleien in allen wesentlichen Jurisdiktionen der Welt können wir jederzeit auch internationale Strukturen beraten und begleiten.

    Wir vertreten unsere Mandanten daneben in gerichtlichen Verfahren genauso wie bei außergerichtlichen Verhandlungen, Mediationsverfahren und im Rahmen sonstiger Mechanismen der Streitbeilegung.

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